Stand: 3. April 2022
Mit der CoronaSchVO NRW vom 1. April sind ab 3. April 2022 keine Einschränkungen beim Gastronomiebetrieb mehr verordnet (siehe auch www.mags.nrw). Dennoch werden wir an einigen Vorsichtsmaßnahmen festhalten.
Bitte wartet an dem gelben Schild am Eingang (siehe unten), Ihr werdet von uns zum Platz geführt.
Alle Gäste sitzen an ihren Plätzen weit entfernt von der nächsten Gruppe, insbesondere draußen.
Solange Ihr am Eingang wartet, könnt Ihr Euch schon die Hände desinfizieren. Auch auf den Toiletten gibt es Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher. Beachtet die AHA-Empfehlungen, tragt möglichst eine Maske und wascht Euch regelmäßig die Hände! Es wird regelmäßig gelüftet.